Einheitliche Ansprechstellen sollen mehr Beschäftigung bringen…

Angeblich möchten Arbeitgeber*innen so gerne behinderte Menschen einstellen doch die angeblich zu hohen bürokratischen Hürden schrecken sie ab. Der formulierte Wunsch Einheitliche Ansprechstellen für alle Fragen rund um das Thema Inklusion am Arbeitsmarkt.
Der Staat, als ideeller Gesamtkapitalist, ist diesem Wunsch nun nachgekommen und hat Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber geschaffen, diese sollen für die Kapitalist*innen das gesamte Verfahren zur Beschäftigung behinderten Menschen koordinieren, dass die Kapitalist*innen durchlaufen müssen, wenn sie vom Staat dafür subventioniert werden wollen, weil sie behinderte Menschen einstellen wollen.
Die vom Staat subventionierten Arbeitsplätze dienen dazu, dass die Kapitalist*innen keine Verluste bei ihrem Gewinn erleiden müssen, wenn sie erforderliche Umbauten machen müssen, um behinderte Personen beschäftigen zu können. Meine Idee zum Bürokratieabbau ist, anstatt die Beschäftigung von behinderten Personen zu subventionieren, die Nichteinhaltung der 5% Quote zur Beschäftigung behinderter Menschen so teuer zu machen, dass sich das Umbauen der Arbeitsplätze für die Kapitalist*innen lohnt ohne, dass sie Geld vom Staat dafür erhalten. Gleichzeitig würde ich die Lohnsubvention auch gleich noch abschaffen. Die Kapitalist*innen werden von den Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber auch proaktiv angesprochen, um diese für die Ausbildung, Einstellung und Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren. Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin für Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung, erläutert dazu: „…Durch die Etablierung der Stellen sollen verstärkt die Arbeitgeber erreicht werden, die bislang noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen beziehungsweise die für sich noch keinen geeigneten Zugang zu den sozialen Sicherungs- und Rehabilitationssystemen im beruflichen Kontext gefunden haben.“ Diese Aussage ist aus meiner Sicht ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht aller arbeitslosen behinderten Menschen. Im Moment beschäftigen fast 44.000 Unternehmen in Deutschland, die beschäftigungspflichtig wären, keinen einzigen Menschen mit einer Beeinträchtigung. Die Kosten für diese einheitlichen Ansprechstellen sollen zu allem Überfluss auch noch genau aus den Mitteln finanziert werden, welche durch die Ausgleichsabgabe derjenigen Arbeitgeber*innen kommt, die keine behinderten Arbeitnehmer*innen einstellen wollen.Ich schlage vor: anstatt das Geld weiterhin für Hilfsangebote für unwillige Kapitalist*innen zu verschwenden, dieses lieber in eine Lohnerhöhung bei Arbeitsassistent*innen zu investieren. Aus meiner Sicht wäre es die Aufgabe des Staates Kapitalist*innen unter Druck zu setzen, damit diese endlich ihrer Pflicht nachkommen, behinderte Menschen einzustellen. Mehr Druck ist m.E. das Einzige was hilft. Sören Pellmann inklusionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion „die Linke“ schreibt dazu: „Mit einer neuen Stufe der Ausgleichsabgabe für ‚Nullbeschäftige‘, einer massiven Erhöhung der Sanktionen und der Streichung der steuerlichen Vorteile für Unternehmen liegen wirkungsvolle Instrumente auf dem Tisch. Aber anstatt für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu sorgen, versteckt sich die Ampel hinter ihrem Koalitionsvertrag und wartet ab…. Allerdings sind die Sanktionen viel zu harmlos und für zahlreiche Unternehmen kein echter Ansporn, ihre Personalpolitik zu verändern. Ohne finanzielle Schmerzen scheinen viele Unternehmen nicht bereit zu sein, die Pflichtquoten zu erfüllen. Daher muss der Gesetzgeber die Ausgleichsabgabe verschärfen. Ein weiteres Zusehen der Bundesregierung wird nicht mehr inklusive Arbeitsplätze schaffen.“ Leider schreibt Pellmann nicht was er unter Verschärfung der Ausgleichsabgabe versteht. Ich würde eine jeweilige Verzehnfachung für richtig halten. Die jetzigen Sätze sind folgende, pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz werden fällig
  • 140.- Euro bei einer Beschäftigungsquote von drei Prozent bis weniger als fünf Prozent,
  • 245.- Euro bei einer Beschäftigungsquote von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent,
  • 360.- Euro bei einer Beschäftigungsquote von null Prozent bis weniger als zwei Prozent.
Hubertus Heil der Genosse der Bosse (Arbeitsminister; SPD) will eine vierte Stufe für Nullbeschäftiger einführen und redet von 720.-€ auch hier wäre das zehnfache angebracht. Als letzte Möglichkeit bleibt aus meiner Sicht die Anwendung des Artikel 15 GG.
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“
Wenn Herr Lindner nun vorhat bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zu sparen, die direkt darauf abzielen langzeitarbeitslose Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, was z.B. durch Zuschüsse zum Lohn, welche an Kapitalist*innen, aber auch an Arbeiter*innen geleistet werden, geschieht, dann trifft dass überproportional viele behinderte Menschen.
Allerdings muss ich gestehen, dass ich noch nie viel von solchen Lohnsubventionen gehalten habe, die Kapitalist*innen bei behinderten Menschen ja auch bekommen können, wenn es sich nicht um langzeitarbeitslose Menschen handelt.
Wir brauchen mehr Pflichten für Kapitalist*innen und keine Subventionen!

https://inklusion-statt-integration.de/ein-kommentar-zum-inklusionspreis-der-wirtschaft-2021/

Einheitlichen Ansprechstellen

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