Die Bundesagentur für Arbeit hat den Bericht zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen im Jahr 2022 veröffentlicht. 2022 waren 1,12 Millionen schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten um 7.000 (+0,6 Prozent) gestiegen.
Rund 46.000 der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber*innen haben ihre Pflichtarbeitsplätze überhaupt nicht besetzt und beschäftigen keine schwerbehinderten Menschen.
Drei von vier Arbeitgebern erfüllen die Beschäftigungspflicht ganz oder teilweise, das ist viel zu wenig.
Das rund ein Viertel Arbeitgeber ihre Pflichtarbeitsplätze überhaupt nicht besetzt und somit keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, ist ein riesen Skandal. Auch dass 64.000 Firmen und Institutionen ihrer Beschäftigungspflicht nur teilweise nachgekommen sind, ist ein riesen Skandal.
Es wird Zeit das die Politik handelt und Unternehmen die ihrer Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommt ernsthaft sanktioniert
Ab 2024 gilt für Sog Nullbeschäftiger*innen also für Unternehmen die keine behinderten Menschen beschäftigen es aber müssten die sog 4. Stufe der Ausgleichsabgabe. Unternehmen über 60 Mitarbeiter*innen die keine Behinderte Person beschäftigen müssen in ab dem Berichtsjahr für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz monatlich 720 Euro an Ausgleichsabgabe bezahlen für Unternehmen die weniger als 60 aber mehr als 20 Mitarbeiter*innen beschäftigen sind die Sätze der Ausgleichsabgabe niedriger. Die Ausgleichsabgabe, für deren “Reform” 2023 sich die Bundesregierung feiern lässt, unter anderem wurde die 4 Stufe für Nullbeschäftiger eingeführt,.
Diese Reform wird nichts bringen denn die Ausgleichsabgabe ist auch in Stufe 4 viel zu niedrig und somit wirkungslos. Die Möglichkeit die Ausgleichsabgabe mit Aufträgen an Behindertenwerkstätten verrechnen zu können muss aus meiner Sicht sofort abgeschafft werden.
Werkstattbeschäftigte müssen meiner Ansicht nach in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen werden, denn nur so wird deutlich, wie weit Deutschland von Inklusion am Arbeitsmarkt weg ist. Aus meiner Sicht muss die Ausgleichsabgabe für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz auf den durchschnittlichen Bruttolohn in Deutschland angehoben werden nur so wird sie effektiv. Gegen Unternehmen die über 3 Jahre ihrer Beschäftigungspflicht gar nicht nachkommen muss ein Verfahren zur Enteignung nach Artikel 15 GG eingeleitet werden.
Die Zeit der Sensibilisierung und Förderung von Unternehmen die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommt und so ihrer Pflicht zur Umsetzung von Inklusion nicht nachkommen ist aus meiner Sicht vorbei, jetzt müssen diese endlich liefern.