Sächsisches Kultusministerium verschärft Verbot zu gendern an Schulen

Sächsisches Kultusministerium verschärft Verbot zu gendern an Schulen so dass auch bei Kooperationspartner*innen  nicht mehr gegendert werden darf.  Schon länger werden  Gender-Stern, Unterstrich oder Doppelpunkt für geschlechtersensible Bezeichnungen an Schulen abgelehnt. Dabei beruft sich das Ministerium auf das Regelwerk des Rates der deutschen Rechtschreibung. In einem Schreiben von vergangener Woche wird nun verfügt, dass dies vertraglich auch mit Dritten etwa bei Projekten sichergestellt werden.  Vor zwei Jahren hatte das Ministerium schon  in einem Schreiben an die Schulen verfügt, dass für offizielle Schreiben, Briefe an Eltern und Unterrichtsmaterialien das amtliche Regelwerk gelte und Sonderzeichen für eine geschlechtsneutrale Sprache tabu seien. So werden Genderzeichen   in Aufsätzen als Fehler markiert. Empfohlen werden dagegen Paarformen wie Schülerinnen und Schüler und geschlechtsneutrale Formen wie Lehrkräfte oder Jugendliche. Ziel sei eine für alle verständliche Sprache, hieß es nun erneut. Auch in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Berlin und Nordrhein-Westfalen wurde bei jüngsten Pressemitteilungen der Regierungen auf Gender-Zeichen verzichtet. Wie immer wenn reaktionäre Kräfte gegen das Gendern zu Felde ziehen  entdecken die Reaktionäre kurz ihr Herz für Migrant*innen und für behinderte Menschen und erklären Gendern sei nicht barrierefrei.

Als behinderte Person wehre ich mich dagegen gegen die LGBTQIA* Community vereinnahmt zu werden. Anstatt zu spalten muss sich das Kultusministerium in Sachen endlich um inklusive Didaktik kümmern und inklusive Didaktik  ist eine Didaktik  die alle bis jetzt marginalisierten Gruppen einschließt und nicht gegeneinander aufhetzt. Wenn jetzt wieder mal ins Feld geführt wird, dass z.B.  blinde Schüler*innen die auf Screenreader angewiesen sind durch das Gendern benachteiligt würden  dann wird auf ein bekanntes Problem verwiesen, das Problem  ist aber kein Problem des Genderns  an sich sondern der Programmierung  der Screenreader anstatt also Gendern mit bezug auf blinde Menschen an Schulen zu verbieten sind die Tech-Konzerne zu verpflichten  Vorlesesoftware, anzubieten  die barrierefrei gendern können muss, und  zwar so wie es die LGBTQIA+ Community braucht, denn sie sind diejenigen, die auf gegenderte Sprache angewiesen sind. Dabei ist bitte darauf zu achten dass  der Deutsche Blindenbund  darauf verwiesen hat dass nicht der Doppelpunkt die beste Lösung ist wenn mit Sonderzeichen gegendert werden muss weil die deutsche Sprache durch ihre maskulin geprägte Binarität sonst eben nicht alle Geschlechter abbildet sondern der Gender Stern. Wenn das Sächsische Kultusministerium  das durch die  reaktionäre der AfD immer ähnlicher werdende CDU geführt wird wirklich etwas gegen sprachliche Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen tun will sollten die  Lehrpläne  dahingehend geändert werden dass sensible Verwendung von Sprache  Lehrinhalt wird. In Bezug auf behinderte Menschen hiese dass das die Schülerinnen lernen sollten  dass bitte von behinderten Menschen oder  Menschen mit Behinderung gesprochen werden soll und das behindert kein Schimpfwort ist. Des Weiteren sollten im Deutschunterricht euphemistische Formulierungen wie „Menschen mit besonderen Bedürfnissen andersartig begabt usw kritisch hinterfragt werden. Genauso wie Formulierungen das von  hinkenden Vergleichen gesprochen und geschrieben wird  wenn von schlechten Vergleichen die Rede ist, oder es sollten Phrasen wie „an den Rollstuhl gefesselt“ kritisch hinterfragt werden.

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