Der Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung aus SPD-Grünen-FDP und das Thema Inklusion

Der Koalitionsvertrag der „Ampel“, also der künftigen Regierungskonstellation aus SPD, Grüne und FDP ist verabschiedet. Inklusion bekommt einen eigenen Abschnitt wird also nicht als Querschnittsthema gesehen das in alle anderen Politikfelder einfließen sollte. Maximal wird in den einzelnen Bereichen  Barrierefreiheit  als Worthülse eingestreut

Am konkretesten wird das Ganze im Koalitionsvertrag noch beim Thema ÖPNV.

Im Abschnitt „Inklusion“  des Koalitionsvertrag steht dann folgendes:

Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein, dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.“

  • Notwendig ist aber, sich die vollständige Barrierefreiheit nicht nur als Ziel zusetzen, sondern dass diese in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird!
  • Im nächsten Absatz  des Abschnitts Inklusin  des KoalitionsVertrag steht dann folgendes : „Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen. Wir legen entsprechende Förderprogramme auf und bauen die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus.“
  • Es stellt sich mir die Frage, was sind angemessene Übergangsfristen 5 oder 30 Jahre? Warum sollte das nicht möglich oder unzumutbar sein? Und was sind angemessene Maßnahmen?

Des Weiteren steht im Abschnitt „Inklusion“ des Koalitionsvertrag: „Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abschaffen. „

  • Was sind die Ausnahmen die gestrichen werden ? Was wird dadurch konkret besser?

Ob für mehr Barrierefreiheit bei der Bahn deren Zerschlagung, wie sie an anderer Stelle des Vertrages, gefordert wird, wirklich hilft würde ich eher bezweifeln. 

Weiter geht es im Abschnitt Inklusion des Koalitionsvertrag

Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu richten wir einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.

  • Seit 2009 gilt für die BRD die UN-BRK, deshalb müsste im Koalitonsvertrag  stehen „wird unverzüglich umgesetzt. Schade nur, dass die „Ampel“ vergaß, dieses Vorhaben sogleich für ihr Koalitionspapier anzuwenden. Denn die PK zur Vorstellung des Koalitionsvertrages wurde in der ARD und im ZDF nicht in DGS übertragen zur verpflichtenden Audiodiskreption steht erst gar nichts im Koalitionsvertrag.

In einem weiteren Absatz heißt es

Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen.“

  • Wie sieht diese vierte Stufe aus? Greift dann Artikel 15 des GG
  • (Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke derVergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt dort Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4,) oder wird erneut nur eine weitere, in der Höhe unwirksame, Abgabe fällig?

Im Nächsten Absatz  des  Koalitionsvertrag steht dann folgendes:

Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Wir werden das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung weiter stärken und ausbauen.“

  • Das bedeutet zwar Bürokratieabbau und weitere Subventionierung der Unternehmer*innen, aber was bringt das den behinderten Arbeiter*innen? Sollten Unternehmen nicht eher an ihre Pflicht erinnert werden, dass sie 5% behinderte Menschen zu beschäftigen haben, als immer weiter ihrem Gejammer nachzugeben, welches sich in etwa so anhört: „wir würde ja gern behinderte Menschen Beschäftigen aber wer finanziert uns das“.

Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen wir vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Wir wollen alle unsere Förderstrukturen darauf ausrichten, dass Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben.“

  • Das klingt sinnvoll, aber was soll finanziert werden?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel „Hamburger Modell“). Dabei setzen wir auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen.“

  • Hier wäre es hilfreich gewesen, das Hamburger Modell  in den Koalitionsvertag mit aufzunehmen oder wenigstens eine Quelle dazu anzugeben.

Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausrichten. Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber hinaus entwickeln wir die Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.“

  • Das heißt erst einmal, die kommende Regierung hat, bis auf Weiteres, nicht vor die UN-BRK in der BRD umsetzen, was an sich schon ein Skandal ist. Inhaltlich bedeutet diese Aussage aber konkret, auch mit ihr wird es keinen Mindestlohn in Werkstätten geben. Mit der Verstetigung der Existenz von Behindertenwerkstätten ist sie weit von Inklusion entfernt.

In einem weiteren Absatz im Abschnitt  Inklusion im Koalitionsvertrag  steht:

Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt.“

  • Warum soll der Schwerbehindertenausweis digitalisiert werden? Was hätte das für einen Nutzen? Ist in diesem Zusammenhang beispielsweise angedacht, die jährliche Beantragung der Wertmarke für den ÖPNV wegfallen zu lassen? Und soll diese dann statt aus Papier auf dem digitalen Schwerbehindertenausweis gespeichert sein? Das wäre tatsächlich ein kleiner Fortschritt denke ich.
  • Den Ausweis umzubenennen ist  liberals pseudo Empowerment Idee das eventuell gut gemeint ist, aber nur offenlegt, dass keine*r der Beteiligten verstanden hat weshalb dieser Ausweis „Schwerbehindertenausweis genannt wurde. Denn der Ausweis ist dafür gedacht, dass die/der Nutzer*innen einen Ausgleich dafür bekommen, dass die Gesellschaft sie wegen ihrer Beeinträchtigungen ausgrenzt/behindert und nicht dafür, dass ihr/ihm bestätigt wird, teilhaben zu dürfen. Also ist Behindertenausweis der richtige Name.
  • Die einzige Umbenennung, die sinnhaft wäre, wäre, wenn aus dem Schwerbehindertenausweis ein Behindertenauweis gemacht würde, denn die Vorsilbe „Schwer“ stammt noch aus einer Zeit in der Behinderung und Beeinträchtigung gleichgesetzt wurden. Dann wäre aber, aus meiner Sicht, die Ersetzung  des Wortes „Behinderung“ durch Beeinträchtigung im Grundgesetz Artikel 3 wesentlich wichtiger.

In einem weiteren Absatzes des Koalitionsvertrag steht: „Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen. Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen. Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären mit dem Ziel, dass für die betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen. Wir werden ein Maßnahmenpaket schnüren, um im Sinne der Leistungsberechtigten zu schnelleren, unbürokratischeren und barrierefreien Antragsverfahren zu kommen.“

  • Das ist längst überfällig und dringend notwendig. Deshalb hätte hier im Koalitionsvertrag  stets

anstelle von „wollen“ „wir werden“ stehen müssen  und ein konkreter Zeitraum, bis wann diese Vorhaben umgesetzt sein werden hätte der Glaubwürdeigkeit auch gut getan. Es folgen im Koalitonsvertrag die folgenden Aussage

Wir werden ein Assistenzhundegesetz schaffen.“

  • Das ist gut! Auch hier aber gilt: bis wann können  Hundeassistenznehmer*innen  damit rechnen?

Die im Teilhabestärkungsgesetz beschlossene Studie erweitern wir um den Aspekt der Kosteneinsparung. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung legen wir ein Förderprogramm auf. „

  • Welche Studie?

Wir prüfen die Regelbedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen.“

  • Warum soll diese erst geprüft werden? Sie muss angehoben werden!

Wir werden für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sorgen. Die Mittel des Partizipationsfonds wollen wir erhöhen und verstetigen.“

  • Sehr schwammige Aussage, was wirklich darunter zu verstehen ist bleibt offen.

Wir stärken die Inklusion im Sport, unter anderem das Projekt „InduS“ und inklusive Ligen. „

  • Das ist zu begrüßen.

Wir unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Special Olympics World Games 2023 in Berlin…“

  • Die Special Olympics World Games haben, genauso wie die Paralympics, nichts

mit Inklusion zu tun! Stattdessen muss sich die/der neue Sportminister*in für inklusive Olympische Spiele einsetzen, auch die Invictus Games die Sonderolympiade für im Krieg verletzte Soldat*innen sollten 2023 nicht in Düsseldorf stattfinden, weil sie nur der Verherrlichung von Militär dienen. Die Bundeswehr sollte sich aus der Sportförderung heraus halten insbesondere aus dem Behindertensport, denn Krieg ist einer der Hauptverursacher für Beeinträchtigungen auch dass Krieg stets Infrastruktur zerstört und damit für Behinderung sorgt, darf nicht übersehen werden. Das heißt: Inklusion und Bundeswehr passt nicht zusammen.

Wir prüfen eine Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung, die den Betroffenen mehr Mitsprache ermöglicht.

  • Warum wird das erst geprüft? Eine Reform ist nötig und muss endlich die

Enteignung von Grünenthal der Herstellerfirma von Contergan einschließen, um dann das Vermögen in die Stiftung zu überführen.

Meines Erachtens machen alle hier angesprochenen Beispiele einmal mehr deutlich, dass der Koalitionsvertrag der kommenden Regierung nicht sehr ambitioniert und schon gar kein „großer Wurf“ ist, Von daher ist nicht zu erwarten. Dass er dazu beitragen wird die UN-BRK in der Bundesrepublik endlich umzusetzen.

g der „Ampel“, also der künftigen Regierungskonstellation aus SPD, Grüne und FDP ist verabschiedet. Es ist bezeichnend, dass Inklusion einen eigenen Abschnitt bekommt, also nicht als Querschnittsthema in alle anderen Politikfelder einfließt. Maximal wird Barrierefreiheit dort meist nur als Worthülse eingestreut. Am konkretesten wird das Ganze noch beim Thema ÖPNV.

Im  Abschnitt „Inklusion“ steht dann folgendes:

Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein, dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wir setzen uns das Ziel, alle öffentlichen Gebäude des Bundes umfassend barrierefrei zu machen.“

  • Notwendig ist aber, sich die vollständige Barrierefreiheit nicht nur als Ziel zusetzen, sondern dass diese in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird!
  • Im nächsten Abschnitt dann folgt: „Wir verpflichten in dieser Wahlperiode private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen, innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist zum Abbau von Barrieren oder, sofern dies nicht möglich oder zumutbar ist, zum Ergreifen angemessener Vorkehrungen. Wir legen entsprechende Förderprogramme auf und bauen die Beratungsarbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit aus.“
  • Es stellt sich die Frage, was sind angemessene Übergangsfristen 5 oder 30 Jahre? Warum sollte das nicht möglich oder unzumutbar sein? Und was sind angemessene Maßnahmen?

Des Weiteren steht im Abschnitt „Inklusion“ des Koalitionsvertrag: „Wir werden die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abschaffen. „

  • Was sind die Ausnahmen? Was wird dadurch konkret besser?

Ob für mehr Barrierefreiheit bei der Bahn deren Zerschlagung, wie sie an anderer Stelle des Vertrages, gefordert wird, wirklich hilft würde ich eher bezweifeln.

Darüber hinaus sorgen wir baldmöglichst dafür, dass Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden. Dazu richten wir einen Sprachendienst in einem eigenen Bundeskompetenzzentrum Leichte Sprache/ Gebärdensprache ein.

  • Seit 2009 gilt für die BRD die UN-BRK, deshalb müsste hier stehen „wird

unverzüglich umgesetzt. Schade nur, dass die „Ampel“ vergaß, dieses Vorhaben sogleich für ihr Koalitionspapier anzuwenden. Denn die PK zur Vorstellung des Koalitionsvertrages wurde in der ARD und im ZDF nicht in DGS übertragen zur verpflichtenden Audiodiskreption steht erst gar nichts im Koalitionsvertrag.

In einem weiteren Abschnitt heißt es

Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen.“

  • Wie sieht diese vierte Stufe aus? Greift dann Artikel 15 des GG (Grund und

Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der

Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.) Für die Entschädigung gilt dort Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4, oder wird erneut nur eine weitere, in der Höhe unwirksame, Abgabe fällig?

Im Nächsten Absatz steht dann folgendes:

Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Wir werden das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung weiter stärken und ausbauen.“

  • Das bedeutet zwar Bürokratieabbau und weitere Subventionierung der

Unternehmer*innen, aber was bringt das den behinderten Arbeiter*innen? Sollten Unternehmen nicht eher an ihre Pflicht erinnert werden, dass sie 5% behinderte Menschen zu beschäftigen haben, als immer weiter ihrem Gejammer nachzugeben, welches sich in etwa so anhört: „wir würde ja gern behinderte Menschen Beschäftigen aber wer finanziert uns das“.

Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen wir vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Wir wollen alle unsere Förderstrukturen darauf ausrichten, dass Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben.“

  • Das klingt sinnvoll, aber was soll finanziert werden?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel „Hamburger Modell“). Dabei setzen wir auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen.“

  • Hier wäre es hilfreich gewesen, das Hamburger Modell einzufügen, oder

wenigstens eine Quelle dazu anzugeben.

Die Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden wir stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ausrichten. Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen. Darüber hinaus entwickeln wir die Teilhabeangebote auch für diejenigen weiter, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.“

  • Das heißt erst einmal, die kommende Regierung hat, bis auf Weiteres, nicht vor

die UN-BRK in der BRD umsetzen, was an sich schon ein Skandal ist. Inhaltlich bedeutet diese Aussage aber konkret, auch mit ihr wird es keinen Mindestlohn in Werkstätten geben. Mit der Verstetigung der Existenz von Behindertenwerkstätten ist sie weit von Inklusion entfernt.

In einem weiteren Absatz steht:

Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt.“

  • Warum soll der Schwerbehindertenausweis digitalisiert werden? Was hätte das

für einen Nutzen? Ist in diesem Zusammenhang beispielsweise angedacht, die jährliche Beantragung der Wertmarke für den ÖPNV wegfallen zu lassen? Und soll diese dann statt aus Papier auf dem digitalen Schwerbehindertenausweis gespeichert sein? Das wäre tatsächlich ein kleiner Fortschritt.

  • Den Ausweis umzubenennen ist eine liberale pseudo Empowerment Idee die

eventuell gut gemeint ist, aber nur offenlegt, dass keine*r der Beteiligten verstanden hat weshalb dieser Ausweis „Schwerbehindertenausweis genannt wurde. Denn der Ausweis ist dafür gedacht, dass die/der Nutzer*innen einen Ausgleich dafür bekommen, dass die Gesellschaft sie wegen ihrer Beeinträchtigungen ausgrenzt/behindert und nicht dafür, dass ihr/ihm bestätigt wird, teilhaben zu dürfen. Also ist Behindertenausweis der richtige Name.

  • Die einzige Umbenennung, die sinnhaft wäre, wäre, wenn aus dem

Schwerbehindertenausweis ein Behindertenauweis gemacht würde, denn die Vorsilbe „Schwer“ stammt noch aus einer Zeit in der Behinderung und Beeinträchtigung gleichgesetzt wurden. Dann wäre aber, aus meiner Sicht,

der Ersatz des Wortes „Behinderung“ durch Beeinträchtigung im Grundgesetz Artikel 3 wesentlich wichtiger.

In einem weiteren Abschnitt steht: „Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen. Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen. Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben. Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären mit dem Ziel, dass für die betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen. Wir werden ein Maßnahmenpaket schnüren, um im Sinne der Leistungsberechtigten zu schnelleren, unbürokratischeren und barrierefreien Antragsverfahren zu kommen.“

  • Das ist längst überfällig und dringend notwendig. Deshalb hätte hier stets

anstelle von „wollen“ „wir werden“ zu stehen und ein konkreter Zeitraum anzugeben, bis wann diese Vorhaben umgesetzt sein werden.

Wir werden ein Assistenzhundegesetz schaffen.“

  • Das ist gut! Auch hier aber gilt: bis wann können Betroffene in dieser

Legislaturperiode damit rechnen?

Die im Teilhabestärkungsgesetz beschlossene Studie erweitern wir um den Aspekt der Kosteneinsparung. Zu ihrer Durchführung und Ausweitung legen wir ein Förderprogramm auf. „

  • Welche Studie?

Wir prüfen die Regelbedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen.“

  • Warum soll diese erst geprüft werden? Sie muss angehoben werden!

Wir werden für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sorgen. Die Mittel des Partizipationsfonds wollen wir erhöhen und verstetigen.“

  • Sehr schwammige Aussage, was wirklich darunter zu verstehen ist bleibt offen.

Wir stärken die Inklusion im Sport, unter anderem das Projekt „InduS“ und inklusive Ligen. „

  • Das ist zu begrüßen.

Wir unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Special Olympics World Games 2023 in Berlin…“

  • Die Special Olympics World Games haben, genauso wie die Paralympics, nichts

mit Inklusion zu tun! Stattdessen muss sich die/der neue Sportminister*in für inklusive Olympische Spiele einsetzen, auch die Invictus Games die Sonderolympiade für im Krieg verletzte Soldat*innen sollten 2023 nicht in Düsseldorf stattfinden, weil sie nur der Verherrlichung von Militär dienen. Die Bundeswehr sollte sich aus der Sportförderung heraus halten insbesondere aus dem Behindertensport, denn Krieg ist einer der Hauptverursacher für Beeinträchtigungen auch dass Krieg stets Infrastruktur zerstört und damit für Behinderung sorgt, darf nicht übersehen werden. Das heißt: Inklusion und Bundeswehr passt nicht zusammen.

Wir prüfen eine Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung, die den Betroffenen mehr Mitsprache ermöglicht.

  • Warum wird das erst geprüft? Eine Reform ist nötig und muss endlich die

Enteignung von Grünenthal der Herstellerfirma von Contergan einschließen, um dann das Vermögen in die Stiftung zu überführen.

Meines Erachtens machen alle hier angesprochenen Beispiele einmal mehr deutlich, dass der Koalitionsvertrag der kommenden Regierung nicht sehr ambitioniert und schon gar kein „großer Wurf“ ist, Von daher ist nicht zu erwarten. Dass er dazu beitragen wird die UN-BRK in der Bundesrepublik endlich umzusetzen.  Auch als Folge  des im Koalitionsvertrag gezeigten Unwillens der künftigen Regierung einen Mindestlohn in den WfbM (Behindertenwerkstätten  einzuführen ruft der Aktivist Lukas Krämer in den Sozialen Netzwerken  am dem  1. Dezember zum Streik zur Durchsetzung genau dieses Mindestlohns auf. Meine Solidarität gilt diesem Streik und ich rufe alle Arbeiter*innen und ihre Gewerkschaften  deren Unternehmen Teile der Produktion in WfbM ausgelagert haben ebenfalls zur Solidarität auf

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