Beschluss zur Deutschen Gebärdensprache ein Lob an die KMK

Jeder Mensch braucht manchmal Lob und mein Lob geht an die KMK, also eine Gruppe von Menschen, die seit zwei Jahren viel Kritik einstecken musste und das meistens zu recht. Die KMK hat dieses Lob für die Erarbeitung von Empfehlungen zu einem Wahlpflicht oder Wahlfaches „Deutsche Gebärdensprache (DGS)“ verdient. Die Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I Die Sekundarstufe I. beginnt nach der Grundschule also zwischen 5 um 7 Klasse je nach Bundesland und geht bis zur 10. Klasse

.Ziel der Empfehlung ist laut KMK „Den Ländern bei der Einführung des Wahlpflicht oder Wahlfaches DGS Hilfestellungen für die Erarbeitung eines länderspezifischen Curriculums zu geben.

Die Länder haben durch diese Empfehlung dafür zu sorgen, dass die Schüler*innen die in dieser Empfehlung formulierten Kompetenzen in den jeweiligen landesspezifischen Unterrichtsangeboten erwerben können. Dadurch würde die Vergleichbarkeit im Gebärdensprachunterricht sichergestellt.

Ziel des DGS- Unterricht soll sein, gebärdensprachliche Handlungskompetenzen zu erwerben, welche an dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) angelehnt werden sollen, auszubilden. Der GER umfasst u.a. kommunikative Kompetenzen, Text und Medienkompetenz, Sprachbewusstheit, Sprachreflexion, Sprachlernkompetenz, und Transkulturelle Kompetenz.

Auf Dauer ist aus meiner Sicht sicherzustellen , dass DGS bundesweit an jeder Schule zum Wahlpflichtfach wird und nicht an manchen Schulen nur Wahlfach ist.

Was die KMK leider nicht beschlossen hat ist, dass ab dem Schuljahr 2022-23 in jeder Klasse in der ein*e oder mehrere taube/gehörlose Schüler*innen sind, zwei Dolmetscher*innen vorhanden sein müssen.

Zur Rolle der Sonderschulen für taube/gehörlose Schüler*innen in einer Inklusiven Schullandschaft hat die KMK sich leider auch nicht geäußert.

Meine Forderung im Zusammenhang mit Schulen für gehörlose/taube Schüler*innen ist, dass sich diese den Status von Fremdsprachenschulen bekommen und für hörende Schüler*innen geöffnet werden. Damit würden relativ schnell Sonderschulen für gehörlose und taube Menschen zu DGS-Gymnasien, und damit vergleichbar mit z.B. einem Französisch Gymnasium.

Noch ist nicht alles durchdacht und umgesetzt, aber bei allen Verbesserungsvorschlägen der letzten Jahre war diese Erklärung der KMK nach Jahren des Stillstands im Bereich inklusiver Bildung ein Schritt in die richtige Richtung.

Deutsche Gebärdensprache

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