Pränataldiagnostik: Selbstbestimmung oder Selektion?

Pränataldiagnostik: Selbstbestimmung oder Selektion?

Am 16.9.2023 wollen leider wieder reaktionäre Lebenschützerinnen mit ihrem sog. Marsch für das Leben durch Berlin ziehen.  Auf diesem Marsch werden religiös fundamentalistische, rechtsnationale,  antifeministische,  Sexarbeiter*innenfeindliche und  queerfeindliche Gruppen vertreten sein. Der Marsch richtet sich hauptsächlich  gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch aber z.B auch die angebliche Frühsexualisierung von Kindern. Auch das Thema Pränataldiagnostik wird  wohl auch dieses Jahr wieder von diesen  reaktionären Kräften gekapert,  das wird auch wieder behinderte Menschen dazu veranlassen mit den Reaktionären mit zu laufen oder zu fahren

Denn viele behinderte Menschen und ihre Angehörigen erleben Pränataldiagnostik als Bedrohung denn trotz eines Diskurses über Inklusion sehen sich behinderte Menschen der Entwicklung immer neuer Tests die zum Aufspüren und so zur Selektion von Föten mit Beeinträchtigung gedacht sind ausgesetzt. Seit dem 1.7.2022 ist ein sogenannter nicht invasiver Pränataldiagnostik Test Kassenleistung. Gegen die Aufnahme als Kassenleistung protestierten viele behinderte Menschen, denn sie befürchten dadurch mehr Schwangerschaftsabbrüche bei beeinträchtigten Föten. Diese Angst nutzen Lebensschützerinnen aus um sich als einzige Verbündete der Behindertenbewegung darzustellen. Behinderten Menschen muss aber klar sein die sog Lebensschützerinnen und ihre Unterstützerinnen in den Parlamenten z.B. Hubert Hüppe oder Beatrix von Storch sind nicht unsere Verbündeten unseren Kampf um ein selbstbestimmtes Leben müssen wir gemeinsam mit der feministischen Bewegung führen und dort explizit mit den Teilen die trans und sexwork inklusiv agieren. Seien wir solidarisch mit allen die Repression erfahren weil sie sich Veranstaltungen wie z.B.  de reaktionären Marsch für das Leben in den Weg gestellt oder gesetzt haben egal ob in Deutschland, Argentinien  oder in den USA lasst uns solche Veranstaltungen auch in Zukunft gemeinsam stoppen.

Was  die Einstufung selektiver Pränatal-Tests als Kassenleistung angeht gebe ich zu bedenken, dass eine Nichteinstufung als Kassenleistung dazu geführt hätte, das finanziell benachteiligte schwangere Personen sich den Test nicht leisten könnten, reichere Personen aber schon, das würde dann bedeuten in den oberen Klassen der Gesellschaft würde weiterhin selektiert werden können, somit würden bestimmte Beeinträchtigungen noch stärker ein Phänomen der Arbeiter*innenklasse und das schadet auf Dauer der Mehrheit der lebenden behinderten Personen! Wenn in den oberen Klassen prozentual weniger behinderte Menschen vertreten sind als in der Arbeiter*innenklasse, wird der generelle Kampf um die Rechte behinderter Menschen geschwächt, denn dann wird die Gesundheitsversorgung für behinderte Menschen schlechter, denn der Kampf um gute Gesundheitsversorgung ist Teil des Klassenkampfs!
Der einzige Weg, die Selektion beeinträchtigter Föten zu stoppen ist für eine inklusive Gesellschaft, zu kämpfen denn in einer inklusiven Gesellschaft wird das Bedürfnis solche selektierenden Tests in Anspruch zu nehmen wegfallen.

Folgende Aspekte halte ich im Bezug auf die pränatale Diagnostik für grundlegend. Das Recht auf „Nichtwissen wollen“ der schwangeren Person muss genauso durch die Ärzt*innen akzeptiert werden, wie die in Inanspruchnahme möglicher Tests.

Es muss vor jeder pränatal diagnostischen Untersuchung  auch vor jedem Ultraschall ein Aufklärungsgespräch angeboten werden (nicht verpflichtend) welche Möglichkeiten es nach einer unerwünschten Diagnose gibt. Warum auch vor jedem Ultraschall für einige Beeinträchtigungen z.B. Spina bifida reicht ein Ultraschall zur Früherkennung.  Diese Aufklärung im Vorfeld der Untersuchungen ist sinnvoll da die schwangere Person nur so eine kompetente Entscheidung treffen kann, welche Tests sie machen möchte und welche nicht.  Die meisten schwangeren Personen machen Pränataldiagnostik Tests in dem Glauben es wird schon alles gut gehen und werden durch eine negative Diagnose völlig überrumpelt.

Ärzt*innen muss es untersagt werden, Präferenzen zum Vorgehen bei einer negativen Diagnose zu äußern.

Wenn sich die schwangere Person für einen Schwangerschaftsabbruch ausspricht, ist das zu akzeptieren, denn es ist ihr gutes Recht.

Die Debatte, ob behindertes Leben lebenswert ist, darf nicht in den Bauch der einzelnen schwangeren Person verlagert werden.

Der erste Schritt zu mehr Selbstbestimmung schwangerer Personen  ist dadurch gemacht dass der 219a endlich gestrichen wurde.  Jetzt müssen § 218-219 folgen und  ersatzlos gestrichen werden, denn nur, wenn ein generelles Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch besteht, kann wertfrei darüber gesprochen werden, ob die Entscheidung der schwangeren Person gegen ein beeinträchtigtes Kind eine selbstbestimmte Entscheidung ist oder eher gesellschaftlichem Druck folgt.

Wir sehen uns hoffentlich am 16.9. 2023 auf der  Straße keinen Fußbreit den Lebensschützerinnen

Weiter Infos auf

https://whatthefuck.noblogs.org/ 

 

 

Pränataldiagnostik Lebensschützer
Daniel Horneber

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert