Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 25.4.2024 geurteilt. Das Ruhen der Schulpflicht nach § 41 Abs. 3a SchulG ist offensichtlich verfassungswidrig.
Der Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, ging darauf zurück, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie durch die Schulaufsicht Tempelhof-Schöneberg einen 10-jährigen autistischen Schüler auf unabsehbare Zeit vom Schulunterricht ausgeschlossen hatte. Der 10 jährige Schüler hatte sich angeblich „eigen- und fremdgefährdend“ verhalten. Gegen den Bescheid der Schulaufsicht ging die Familie des Schülers mit anwaltlicher Vertretung vor. Es wurde auf Wiederherstellung des Schulbesuchs geklagt.
Die Anwält*innen der Familie argumentierten: Bereits die Rechtsgrundlage im Berliner Schulgesetz, § 41 Abs. 3a, ist verfassungswidrig. Denn der Schulausschluss ohne alternative Beschulungsangebote greift unverhältnismäßig in das Grundrecht auf schulische Bildung ein.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. April 2024 führt dazu, dass der § 41 Abs. 3a des Berliner Schul Gesetztes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt wird.
Ergebnis des Urteils ist der Beschluss der Schulaufsicht ist ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Der 10 Jährige Schüler darf wieder zur Schule gehen.
Dass dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin stattfinden musste und jetzt in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht fortgesetzt werden muss ist für mich ein politischer Skandal denn aus meiner Sicht ist klar dass Schulausschlüsse von behinderten Schüler*innen aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht mit der UN Behindertenrechtskonvention vereinbar sind. Deutschland muss sich an die UN BRK halten. Am 30 April ist die Berliner Verkehrsministerin Manja Schreiner zurückgetreten, weil sie bei ihrer Doktorarbeit plagiiert hat. Ich frage mich, wann Katharina Günther-Wünsch endlich zurücktritt.
Der Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, ging darauf zurück, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie durch die Schulaufsicht Tempelhof-Schöneberg einen 10-jährigen autistischen Schüler auf unabsehbare Zeit vom Schulunterricht ausgeschlossen hatte. Der 10 jährige Schüler hatte sich angeblich „eigen- und fremdgefährdend“ verhalten. Gegen den Bescheid der Schulaufsicht ging die Familie des Schülers mit anwaltlicher Vertretung vor. Es wurde auf Wiederherstellung des Schulbesuchs geklagt.
Die Anwält*innen der Familie argumentierten: Bereits die Rechtsgrundlage im Berliner Schulgesetz, § 41 Abs. 3a, ist verfassungswidrig. Denn der Schulausschluss ohne alternative Beschulungsangebote greift unverhältnismäßig in das Grundrecht auf schulische Bildung ein.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 25. April 2024 führt dazu, dass der § 41 Abs. 3a des Berliner Schulgesetztes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt wird.
Ergebnis des Urteils ist der Beschluss der Schulaufsicht ist ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Der 10 Jährige Schüler darf wieder zur Schule gehen.
Dass dieses Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin stattfinden musste und jetzt in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht fortgesetzt werden muss ist für mich ein politischer Skandal denn aus meiner Sicht ist klar dass Schulausschlüsse von behinderten Schüler*innen aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht mit der UN Behindertenrechtskonvention vereinbar sind. Deutschland muss sich an die UN BRK halten. Am 30 April ist die Berliner Verkehrsministerin Manja Schreiner zurückgetreten, weil sie bei ihrer Doktorarbeit plagiiert hat. Ich frage mich, wann Katharina Günther-Wünsch endlich zurücktritt.