34 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur BRD und 30 Jahre nach der Grundgesetz Ergänzung Artikel 3 im Absatz 3 um den Satz “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” müssen wir darüber reden was wir von der DDR übernehmen hatten sollen um die Rechte für behinderte Menschen zu stärken nach dem klar war das sich die DDR als eigenständiger Staat erledigt hatte.
1. Der erster Absatz des 24. Artikels der DDR Verfassung hätte nach dem Beitritt der DDR zur BRD ins Grundgesetz übernommen werden muss. Er lautete.
1) “Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Arbeit. Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit.
“Für behinderte Menschen galt in der DDR schon lange vor 1990 das in der Lebenspraxis durchgesetzte Verfassungsrecht auf Arbeit. In der Regel waren behinderte Menschen in herkömmlichen Betrieben beschäftigt. Die Beschäftigungspflichtquote in der DDR betrug 10%. Behinderte Menschen genossen in der DDR einen hohen Schutzstandard in Form eines sehr effektiven Kündigungsschutzes. 2. In den VEBs gab es teilweise Sonderabteilungen für schwerbehinderte Mitarbeiter*innen. Nach dem Beitritt der DDR zur BRD wäre es gut gewesen, die geschützten Abteilungen, die es in den VEBs der DDR gab, ins Betriebsverfassungsgesetz zu schreiben und Werkstätten abzuschaffen. In der DDR arbeiteten nur sehr wenige behinderte Menschen in Werkstätten außerhalb der regulären Betriebe. Werkstätten hätte es in der DDR als einen sozialistischen Staat nicht geben dürfen, das ist meine volle Überzeugung. Dass die DDR im Bereich Arbeit schon damals näher an dem war, was heute in der UN-BRK gefordert wird, ist unbestreitbar. Auch 34 Jahre später ist die BRD im Bereich Arbeit rechtlich noch immer nicht so weit wie die DDR 1990. Ich befürchte, die BRD wird auch in 10 Jahren noch nicht die UN BRK einhalten. Ich wage zu behaupten, wenn es die DDR heute noch gäbe, würde es dort weder Werkstätten noch geschützte Abteilungen in VEBs für behinderte Menschen geben, sondern nur noch inklusive VEBs.
In der DDR gab es leider auch Sonderschulen die prozentuale Quote der behinderten Schüler*innen die auf sie gingen war aber geringer als in der BRD und die Möglichkeit geregelte Abschlüsse bis zur Hochschulreife zu machen war gegeben, auch die Durchlässigkeit zur Regelschule war wesentlich größer als in der BRD trotzdem hätte es in einem sozialistischen Staat so meine feste Überzeugung nie Sonderschulen geben dürfen. Die Regelschule der DDR war eine landesweit geregelte 10 jährige Schule für Alle, dieses Model hätte nach dem Beitritt der DDR zur BRD übernommen werden müssen, dann hätten wir wahrscheinlich jetzt schon inklusive Schulen. Beim Thema Wohnen und behinderte Menschen gab es keine Modelle die aus der DDR hätten übernommen werden können um die Rechte von behinderte Menschen zu stärken für behinderte Erwachsene die nicht ohne Assistenz leben können gab es auch in der DDR viel zu oft nur die Option Heim.
Mein Fazit hätten wir beim Beitritt der DDR an die BRD beim Thema Arbeit und Schule die BRD Strukturen an die DDR Strukturen angeglichen, dann wären wir jetzt erheblich weiter auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Dass es so nicht kam hat natürlich mit der neoliberal kapitalistischen Verfasstheit des Siegers dieses Anschlusses, nämlich der BRD zu tun.
Mein Fazit zu der Grundgesetz Ergänzung bei der Artikel 3 Absatz 3 1994 um den Satz “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” erweitert wurde ist aus meiner Sicht auf ganzer Linie gescheitert denn das was diese Ergänzung erreichen wollte einen wirksamen Schutz für behinderte Menschen vor Diskriminierung gibt es bis heute nicht. https://inklusion-statt-integration.de/inklusion-statt-sorgenkind-eine-kritisch-wohlwollende-rezension/