In den meisten deutschen Bundesländern schreiben die Bauordnungen die Errichtung von Kinderspielplätzen in ihren Bebauungsplänen vor. So verlangt etwa die Bayerische Bauordnung, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Das gilt immer dann, wenn nicht bereits in der Nähe ein Spielplatz besteht (vgl. Art. 8 Abs. 1 BayBO). In diesen Bauordnungen ist auch festgelegt, dass öffentliche und kommunale Spielplätze mindestens einmal pro Jahr auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit überprüft werden. Aufgrund dieser Tatsache dürfte es den Kommunen nicht entgangen sein, dass die überwiegende Anzahl der Spielplätze nach wie vor nicht barrierefrei sind. Das hat zur Folge, dass Kinder mit Beeinträchtigungen davon abgehalten werden, mit nicht beeinträchtigten Kindern Sozialverhalten zu spielen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass nicht beeinträchtigten Kindern die Möglichkeit genommen wird, in ihrer Freizeit mit beeinträchtigten Kindern in Kontakt zukommen. Dadurch, dass die überwiegende Anzahl der Spielplätze nicht barrierefrei sind, verstoßen die Kommunen gegen die UN Behindertenkonvention, weil sie nicht das Recht auf Teilhabe aller gewährleisten. Es ist ein Armutszeugnis 2020 eine private von Unternehmen und der Aktion Mensch getragene Initiative brauchte um dieses Recht auf Teilhabe durch zu setzen. Weil der Staat versagt können sich Unternehmen wie REWE und Procter & Gamble in Kooperation mit Aktion Mensch damit profilieren für den Auf- und Ausbau inklusiver Spielplätze in ganz Deutschland zu sorgen so schreibt Aktion Mensch Diesen Initiativen ist es auch meist zu verdanken das der Anteil barrierfreier Spielplätze von 2020 8% auf immer noch sehr niedrige rund 20 Prozent im Jahr 2023 gestiegen ist und somit ein inklusives Spielerlebnis für alle Kinder bieten . Das der Anteil immer noch so niedrig ist “Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Aktion Mensch zum Weltspieltag, die in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport (FIBS) entstanden ist. Die DIN-Normen die den Bau von inklusiven und barrierefreien Spielplätzen unterstützen, sind vorhanden – ihre Anwendung ist jedoch freiwillig. „Ohne ein Gesetz zur verpflichtenden Umsetzung haben die derzeitigen Rahmenbedingungen keine Durchschlagkraft“, Die Bauordnungen der Länder sind dahingehend anzupassen