Sexualbegleiter*innen und die Teilhabe behinderter Menschen

Sexualbegleiter*innen und die Teilhabe behinderter Menschen

Sexualbegleiter*innen sind Sexarbeiter*innen, die ihre Dienstleistungen ausschließlich oder explizit auch für behinderte Menschen anbieten. Es stellt sich die Frage, ob durch Sexualbegleiter*innen die Teilhabe behinderter Menschen gefördert wird. Ich denke nicht, dass dies der Fall ist, denn was behinderte Menschen nicht brauchen, sind Sonder oder Schonräume, welche letztlich nur dem Recht auf Teilhabe schaden in diesem Fall der selbstbestimmten Sexualität.

Sollten die Dienstleistungen von Sexualbegleiter*innen vom Staat bezahlt werden?

Ich halt dies nicht für eine gute Idee,  denn wenn der Staat Sexualbegleiter*innen für behinderte Menschen zahlt, könnte dies sehr schnell zu einer Entlastungsargumentation für nichtbehinderte Menschen werden, ganz nach dem Motto wenn nicht mal „normale “ Sexarbeiter*innen es schaffen, mit beeinträchtigten Menschen Sexualkontakt zu haben wie soll ich das dann schaffen. Das schadet dem Recht auf sebstbestimmte Sexualität behinderter Menschen und hilft nicht dabei dass sie ihre Sexualität genau so selbstbestimmt leben können wie nichtbehinderte Menschen. Wenn dann auch noch diskutiert wird, ob die Krankenkassen für die Finanzierung von Sexualbegleiter*innen in Frage kommen, dann führt dies meiner Meinung nach endgültig dazu, dass die Sexualität behinderter Menschen als etwas krankhaftes stigmatisiert wird. Das sich behinderte Menschen wenn sie das möchten Sexuelledienstleistungen leisten können muss ihre Inklusion in den Arbeitsmarkt verbessert werden solange  Behindertenwerkstätten noch nicht abgeschafft worden sind müssen die Löhne dort massiv erhöht werden mindestens auf Mindestlohnneveau so dass behinderte Menschen die z.B.  die Dienstleistungen von Sexarbeiter*innen selbst bezahlen können.

Sexualassistenz als Assistenzleistung?

Die Kosten für Sexualassistenz ist vom Staat zu übernehmen, denn diese ist eine Assistenzleistung, welche es Personen mit Beeinträchtigungen, die auf Assistenz angewiesen sind, ermöglicht, mit ihren Sexualpartner*innen oder mit sich selbst Sexualität zu leben.

Diese Assistenz kann Passiv oder Aktiv sein.

Passiv meint z.B. Sexspielzeug zu besorgen oder die Assistenznehmer*innen beim Kauf von Sexspielzeug zu begleiten, diese bereitzulegen, oder den Assistenznehmer*innen anzureichen wenn sie dies wünschen.

Aktiv meint direkt bei der Ausführung des Sexualakts zu helfen, sei es durch Lagerung und Stellungswechsel zu helfen oder z.B. die Hand der* des* Assistenznehmer*in zu führen.

Auch hier wäre die Krankenkasse der falsche Kostenträger. Da auch alle anderen Assistenzleistungen vom Sozialamt getragen werden, deshalb sollten nach meiner Einschätzung auch bei Leistungen der Sexualassistenz von diesem gezahlt werden, dabei sollte es keine Begrenzung bei der Kostenübernahme geben. Wie häufig der Sexualassistenz in Anspruch genommen wird darf auch nicht begrenzt werden.
Sexualassistenz sollte wenn die/der Assistenznehmer*in das möchte von den Assistenzkräften durchgeführt werden können, welche auch die anderen Assistenzleistungen durchführen, die/der  Assistent*in darf dazu nicht verfplichten werden. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte der* die* Assistenznehmer*in das Recht bekommen, dafür die Dienste einer anderen Person in Anspruch zunehmen.

Fazit

Um es deutlich zu sagen meine Kritik an Sexualbegleitung richtet sich nicht gegen Sexarbeiter*innen oder Sexarbeit im Allgemeinen. Sexarbeiter*innen und Menschen mit Beeinträchtigungen haben sehr gute Gründe im Kampf um ihre Rechte enger zusammenzuarbeiten. Beide Gruppen werden in ihrem Recht, ihre Sexualität so auszuleben, wie sie es möchten behindert.

Bordelle, SM Studios und Sexshops müssen barrierefrei sein. Bei kleinen Wohnungsbordellen ist dabei das Stigma, unter dem Sexarbeiter*innen leben, zu berücksichtigen.  Das Prostituiertenschutzgesetz muss weg, denn es verstärkt die Stigmatisierung.

 

 

Sexualbeglleitung

2 Gedanken zu “Sexualbegleiter*innen und die Teilhabe behinderter Menschen”

  1. Guten Tag Herr Hornebner,

    ich erzähle Ihnen kurz meinen Zustand und dann können Sie ja noch einmal über Ihre Aussage nachdenken.
    Seit 8 Jahren habe ich ALS. Mittlerweile bin ich bis auf die Augen vollständig gelähmt. Werde künstlich beatmet und ernährt und kann auch nicht mehr sprechen.
    Durch einen Eyetracker ist es mir zum Glück möglich den Computer zu bedienen. Dadurch arbeite ich noch und finanziere von dem geringen Gehalt meinen Lebensunterhalt selbst. Mit dem Sozialamt habe ich zum Glück nichts zu tun. Das würde bedeuten aus meiner behindertengerechten Wohnung ausziehen zu müssen und in eine Beatmungs-WG oder ein Pflegeheim zu müssen, wo ich nach kürzester Zeit sterben würde, weil es nicht genug Pflegekräfte gibt. Bei meiner Krankheit geht nur 1:1 Pflege. Diese wird komplett von meiner Krankenkasse bezahlt. 24 Stunden Intensivpflege. Die Pflegekräfte haben neben der klassischen Pflege auch die Aufgabe mir ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Also mir auch zu helfen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Kino, Theater, Konzerte, Restaurants oder mich auf Reisen zu begleiten. Leider ist mein Körper aber seit 3 Jahren mittlerweile so geschwächt, dass ich das Bett nicht mehr verlassen kann. Ich habe also keine Möglichkeit mehr draußen jemanden kennen zu lernen. Auch über Single Börsen habe ich es schon lange versucht. Verständlicherweise kann sich keine Frau vorstellen mit jemandem eine Beziehung einzugehen, der nichts mehr kann außer über den Computer zu kommunizieren. Mir bleibt also gar nichts anderes übrig als eine Sexualassistenz. Die müsste genauso wie meine sonstige Pflege von der Krankenkasse übernommen werden, denn das ist auch ein Teil des selbstbestimmten Lebens und hat nichts mit dem Sozialamt zu tun.

    Schöne Grüße

    Ralf Scheel

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