Das Legasthenieurteil und das Einbürgerungsrecht der Ampel

Das Bundesverfassungsgericht, hat am 22.11.2023 unter Hinweis auf den Grundsatz der Gleichbehandlung entschieden, dass Nachteilsausgleiche schön und gut sind, aber bitte im Abschlusszeugnis vermerkt werden müssen. Von nun an nicht nur im Fall von Legasthenie, sondern bei allen Arten von Beeinträchtigungen. „Das Interesse an Transparenz bei Prüfungen“ erzwingt laut Verfassungsgerichtsurteil eine allgemeine Offenlegung, den selbstentblößenden Vermerk „behindert“ im Zeugnis. Dieses Urteil fiel in einem Verfahren, in dem drei Abiturient*innen mit Legasthenie aus Bayern gegen einen Zeugniseintrag klagten, der ihre Nachteilausgleiche offenlegte, z.B. dass ihre Rechtschreibleistungen in Deutsch und teilweise auch in Fremdsprachen nicht benotet wurden. Die drei Abiturient*innen bekamen formal recht, aber nicht weil ein Vermerk sie bei der Bewerbung auf ein Studium oder einen Ausbildungsplatz gegenüber nichtbehinderten Abiturient*innen benachteiligt werden, sondern, so die Begründung des Verfassungsgerichts, weil diese Vermerke nur für Legastheniker*innen gelten und nicht für andere behinderte Schüler*innen. Das Verfassungsgericht konstruierte doch allen ernstes einen Gleichheitsgrundsatz zwischen allen behinderten Abiturient*innen, anstatt zwischen behinderten und nicht behinderten Abiturient*innen. 

Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen drohen bei der anstehenden Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts der durch die Bundestagsmehrheit der Ampel verabschiedet werden soll, diskriminiert zu werden, denn eingebürgert werden soll nur noch, wer nicht von Transferleistungen lebt, was aber bei pflegenden Angehörigen und behinderten Menschen öfter der Fall ist, auch z.b. wenn mensch in der Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet und aufgrund der Ausbeutung dort auf Grundsicherung angewiesen ist. Unter dem Motto #NichtPASSgenau schlug und schlägt Handicap International zusammen mit anderen Organisationen aus der Behindertenhilfe und Selbstvertretungsgruppen Alarm. Mittels einer NICHT-EINBÜRGERUNGSZEREMONIE, wurde am 1. Dezember 2023, um 10:00 Uhr auf der Wiese vor dem Reichstag mittels einer öffentlichkeitswirksamen Aktion aufgezeigt, dass die Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zu benachteiligt, wenn es so verabschiedet wird. Im Zuge der Diskussion um das Einbürgerungsrecht wird immer wieder überlegt, nach Verabschiedung des Gesetzes vors Verfassungsgericht zu ziehen. Nach dem Legasthenieurteil weiß ich aber nicht, ob das eine gute Idee ist, denn nicht dass dieses Gericht wieder einen zweifelhaften Gleichheitsgrundsatz konstruiert und aufgrund des neuen Gesetzes allen behinderten Personen, die eingebürgert wurden und auf Grundsicherung angewiesen sind, die Deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkennen lässt.

https://kobinet-nachrichten.org/2023/11/27/nicht-einbuergerungszeremonie-am-1-dezember-am-reichstag/

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