Warum der Behinderten-Pauschbetrag nicht der Weisheit letzter Schluss ist

Am 27.11.2020 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer zu. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29.10.2020 verabschiedet.
Für Menschen mit Beeinträchtigung, die einer steuerpflichtigen Arbeit nachgegen besteht die Möglichkeit, einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Der Behinderten-Pauschbetrag wurde seit den 70ger Jahren nicht mehr erhöht was zu erheblichen Kaufkraftverlusten geführt hatte. Deshalb wurde seit Jahren eine Erhöhung gefordert das SPD geführte Finanzministerium hat mit Blick auf die Wahlen 2021 dafür gesorgt, dass diese Erhöhung 2021 kam. Der Pauschbetrag wurde am 1.Januar 2021 in der Höchsten Stufe GdB 100 und Merkzeichen H von 3700.-€ jährlich auf 7400.-€ erhöht. Auch in allen anderen Stufen GdB 20-90 wurde der Betrag jeweils verdoppelt.
Zugleich wurde die, hinsichtlich des Grads der Behinderung, veraltete Systematik, an das Sozialrecht angeglichen. Daher wird seit 2021 eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 festgestellt und die Systematik in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 fortgeschrieben.
Das heißt, der Pauschbetrag, den ein Mensch mit einem Grad der Behinderung 20 geltend machen kann, liegt seitdem pro Jahr bei 384.-€ und steigt dann bis zu einem Grad von 100 auf 2.840.-€ an.
Für behinderte Menschen, die hilflos (= Merkzeichen H) im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG sind, und für Blinde und Taubblinde erhöht sich der Pauschbetrag von 3700.-€ auf 7.400.-€.
Menschen ohne Beeinträchtigung zahlen ab 1190.-€ Bruttoeinkommen Steuern. Mit dem neuen Steuerfreibetrag in Höhe von 7400.-€ im Jahr zahlen Menschen mit Beeinträchtigung ab 2021 erst ab 1825.-€ Bruttoeinkommen Steuern. Darunter ist brutto gleich netto.
Häufig ist es aber so, dass Menschen mit Beeinträchtigung nicht voll Arbeiten können und somit ihr Lohn deshalb so niedrig ist dass der Steuerfreibetrag für ihre Beeinträchtigung nicht, oder nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden kann. Deshalb wäre die Einführung einer „negativen Einkommenssteuer“ für Menschen mit Beeinträchtigung erforderlich. Diese müsste immer so hoch sein, dass Betroffene immer ihren vollen Freibetrag absetzen können.
Das würde bedeuten, dass Menschen, die aufgrund des Merkzeuchens H einen Freibetrag von 7400.€ eingeräumt bekommen, aber weniger als 3900.-€ im Monat verdienen, trotzdem bis zu 7400 € im Jahr bei der Steuererklärung absetzen können. auch wenn sie aufgrund niedriger Löhne nicht so hohe Steuern gezahlt haben.
Dieser durch geringere Lohnsteuerzahlungen ungenutzte Pauschbetrag wäre dann vom Finanzamt zu übernehmen und der beeinträchtigten Person zu überweisen.

Auch in Bezug auf den Pauschbetrag muss sich ändern das er nicht mehr angerechnet werden darf wenn ein Mensch sein Gehalt mit Hartz 4 aufstocken muss, da sich der Betrag den ein Mensch als Aufstockung bekommt aber nach dem Nettogehalt richtet ist dies im Moment der Fall. Ein Beispiel ich habe  1667€ Brutto davon bleiben  mir weil ich durch den Pauschbetrag keine Steuern zahle 1336€ netto übrig   einer nichtbehinderten Person bleiben. 1246 €. Stocken wir  jetzt aber  beide auf  kommen wir beide am Ende auf 1444€ das heißt mein Pauschbetrag den ich bekomme um den Beeinträchtigungs bedingten Mehraufwand abzudecken fällt weg.  Die Leistung die Menschen aufstocken muss  sich am Brutto orientieren. Mal sehn  wie die Regelung beim Bürgergelt dann aussehen wird, ich befürchte nichts Gutes.

 

Behinderten-Pauschbetrag

 

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