Pränataldiagnostik: Selbstbestimmung oder Selektion?

Pränataldiagnostik: Selbstbestimmung oder Selektion?

Jedes Jahr im September laufen reaktionäre Lebenschützer*innen mit ihrem sog. „Marsch für das Leben“ durch Berlin . Auf diesem Marsch werden religiös fundamentalistische, rechtsnationale, antifeministische, sexarbeiter*innenfeindliche und queerfeindliche Gruppen vertreten sein. Der Marsch richtet sich hauptsächlich gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch, aber z.B. auch die angebliche Frühsexualisierung von Kindern. Das Thema Pränataldiagnostik wird wohl auch dieses Jahr wieder von diesen reaktionären Kräften gekapert, was einige behinderte Menschen dazu veranlassen wird, mit den Reaktionären mitzulaufen oder -fahren.

Viele behinderte Menschen und ihre Angehörigen erleben Pränataldiagnostik als Bedrohung. Trotz eines Diskurses über Inklusion sehen sich behinderte Menschen der Entwicklung immer neuer Tests ausgesetzt, die zum Aufspüren und so zur Selektion von Föten mit Beeinträchtigung gedacht sind. Seit dem 01.07.2022 ist ein sogenannter „nicht invasiver Pränataldiagnostik-Test“ Kassenleistung. Gegen die Aufnahme als Kassenleistung protestierten viele behinderte Menschen, denn sie befürchten dadurch mehr Schwangerschaftsabbrüche bei beeinträchtigten Föten. Diese Angst nutzen Lebensschützer*innen aus, um sich als einzige Verbündete der Behindertenbewegung darzustellen. Behinderten Menschen muss aber klar sein, dass die sogenannten Lebensschützer*innen und ihre Unterstützer*innen in den Parlamenten nicht unsere Verbündeten sind. Unter ihnen sind z.B. Beatrix von Storch,aber auch der leider in der Behindertenbewegung sehr populäre Ex-Parlamentarier und frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung rechts außen CDUler Hubert Hüppe.
Unseren Kampf um ein selbstbestimmtes Leben müssen wir gemeinsam mit der feministischen Bewegung führen; und dort explizit mit den Teilen, die trans- und sexworkinklusiv agieren. Seien wir solidarisch mit allen, die Repression erfahren, weil sie sich Veranstaltungen, wie z.B. dem reaktionären „Marsch für das Leben“ in den Weg gestellt oder gesetzt haben egal ob in Deutschland, Argentinien oder in den USA.
Lasst uns solche Veranstaltungen auch in Zukunft gemeinsam stoppen.

Was die Einstufung selektiver Pränatal-Tests als Kassenleistung angeht, gebe ich zu bedenken, dass eine Nichteinstufung als Kassenleistung dazu geführt hätte, dass finanziell benachteiligte schwangere Personen sich den Test nicht leisten könnten, reichere Personen aber schon. Entsprechend würde in den oberen Klassen der Gesellschaft weiterhin selektiert werden können, weshalb bestimmte Beeinträchtigungen noch stärker ein Phänomen der Arbeiter*innenklasse wären; und das schadet auf Dauer der Mehrheit der behinderten Personen!
Wenn in den oberen Klassen prozentual weniger behinderte Menschen vertreten sind als in der Arbeiter*innenklasse, wird der generelle Kampf um die Rechte behinderter Menschen geschwächt. Die Gesundheitsversorgung für behinderte Menschen würde schlechter werden. Der Kampf um gute Gesundheitsversorgung ist Teil des Klassenkampfs!
Der einzige Weg, die Selektion beeinträchtigter Föten zu stoppen, ist für eine inklusive Gesellschaft zu kämpfen. Es ist davon auszugehen, dass in einer inklusiven Gesellschaft das Bedürfnis, solche selektierenden Tests in Anspruch zu nehmen, wegfallen oder zumindest vermindert wird.

Folgende Aspekte halte ich im Bezug auf die pränatale Diagnostik für grundlegend: Das Recht auf „Nicht wissen wollen“ der schwangeren Person muss genauso durch die Ärzt*innen akzeptiert werden, wie die  Inanspruchnahme möglicher Tests.

Es muss vor jeder pränataldiagnostischen Untersuchung, auch vor jedem Ultraschall, ein nicht-verpflichtendes Aufklärungsgespräch angeboten werden, welche Möglichkeiten es nach einer unerwünschten Diagnose gibt. Auch vor Ultraschalluntersuchungen ist dies wichtig, da für einige Beeinträchtigungen, z.B. Spina bifida, ein Ultraschall zur Früherkennung ausreicht.
Diese Aufklärung im Vorfeld der Untersuchungen ist sinnvoll, da die schwangere Person nur so eine kompetente Entscheidung treffen kann, welche Tests sie machen möchte und welche nicht. Die meisten schwangeren Personen machen Pränataldiagnostik-Tests in dem Glauben, es werde schon alles gut gehen und werden durch eine überraschende Diagnose völlig überrumpelt.

Ärzt*innen muss es untersagt werden, Präferenzen zum Vorgehen bei einer Diagnose zu äußern.

Wenn sich die schwangere Person für einen Schwangerschaftsabbruch ausspricht, ist das zu akzeptieren, denn es ist ihr gutes Recht.

Die Debatte, ob behindertes Leben lebenswert ist, darf nicht in den Bauch der einzelnen schwangeren Person verlagert werden.

Der erste Schritt zu mehr Selbstbestimmung schwangerer Personen ist dadurch gemacht, dass der 219a endlich gestrichen wurde. Jetzt müssen § 218-219 nur noch folgen- und ersatzlos gestrichen werden, denn nur, wenn ein generelles Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch besteht, kann wertfrei darüber gesprochen werden, ob die Entscheidung der schwangeren Person gegen ein beeinträchtigtes Kind eine selbstbestimmte Entscheidung ist oder eher gesellschaftlichem Druck folgt.

Wir sehen uns hoffentlich bei den nächsten Protesten gegen den „Marsch für das Leben“ auf der Straße. Keinen Fußbreit den Lebensschützer*innen.

Weiter Infos auf

https://whatthefuck.noblogs.org/ 

 

 

Pränataldiagnostik Lebensschützer
Daniel Horneber

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